AGBs

Stand: Januar 2015
Naturparkhotel & Landgasthof Stromberg GmbH & Co. KG (nachfolgend Hotel genannt)

1 Geltungsbereich

Die AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und für Tagungen & alle Veranstaltungen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent-, oder Veranstaltungsverträge, die mit der Naturparkhotel & Landgasthof Stromberg GmbH & Co. KG abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Die AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss und Partner

1.Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet.

§ 3 Verjährung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

§ 4 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechtigte Preis, kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnung sind grundsätzlich in bar oder mit Kreditkarte/ ec-Karte zu zahlen. Stellt das Hotel eine Rechnung per Post zu, so ist diese ohne Fälligkeitsdatum, binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden des einen niedrigen Schadens vorbehalten.

Etwaige Fehler seitens des Hotels in Rechnungsstellung der Hotelleistungen sind innerhalb von 14 Tagen zu rügen und Nachtrag zu verlangen. Andernfalls verfällt derlei Anspruch des Kunden.
Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Hotels aufrechnen oder mindern.

Die Angebote des Hotels sind nach der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung angefragten Personenzahl kalkuliert. Bei Änderung über 10% dieser kann es zu Preiserhöhungen kommen.

§ 5 Rücktritt des Kunden/Stornierung/ „No Show“

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Die vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Restgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem durch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu entrichten (s. unten). Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Zimmer:
Bei (Teil-) Stornierungen behält sich das Hotel vor, den Zimmerpreis nach unten genannter Staffelung in Rechnung zu stellen, soweit es nicht möglich ist die Zimmer anderweitig zu vermieten:
Ab 1 Tag vor Anreise oder Nichtanreise 90%,

Veranstaltung/ Tagung/ Bankett/ Catering:
Bei (Teil-) Stornierungen behält sich das Hotel vor, den Auftragswert lt. Angebot nach unten genannter Staffelung in Rechnung zu stellen, soweit es nicht möglich ist die Räume in vergleichbarem Umfang (Umsatz) anderweitig zu vermieten:
Ab 30 Tagen vor Veranstaltungstermin oder Nichtantritt 30%,
Ab 14 Tagen vor Veranstaltungstermin oder Nichtantritt 50%
Ab 48 Stunden vor Veranstaltungstermin oder Nichtantritt 90%

Hochzeiten:
Bei (Teil-) Stornierungen ab 90 Tagen vor Veranstaltung oder bei Nichtantritt behalten wir uns vor, 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, ab 5 Tagen vor Veranstaltung berechnen wir 90% des Auftragswertes.

§ 6 Rücktritt des Hotels

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist (OPTION) schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts vom Hotel verlangte Vorauszahlung (DEPOSIT) auf nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessene Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 7 Zimmerbereitstellung & Rückgabe

Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Das Hotel kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung stellt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16:30 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

§ 8 Veranstaltungen

1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung.
4. Sämtliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
5. Das Hotel gewährt den veranstaltenden Gästen die Beauftragung von Band oder DJ sowie anderen Künstlern in den Räumen des Hotels. Die Buchung dieser liegt in der Hand der Gäste. Das Hotel ist nicht Vertragspartner. Die Anmeldung sowie die Abwicklung der GEMA Gebühren wird in vollem Umfang von den Gästen oder deren beauftragten Musikern getragen. Das Hotel ist hier von der Haftung ausgeschlossen.
6. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transport-verpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt.
7. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
8. Störungen oder Defekte an vom Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
9. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
10. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

§ 9 Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sogenannte Kardinals- bzw. Kernpflichten) des Hotels berühren.

Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§ 10 Haftung für eingebrachte Sachen

Das Hotel haftet für den Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 EUR, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 EUR. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht, s. ü 703 BGB. Die Regelung zur gesetzlichen Hoteliers bzw. Gastwirthaftung gilt für eine weitergehende Haftung des Hotels entsprechend. Zu dem gelten die Haftungsbegrenzungen des Hotels. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners /Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung.

11 Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Hotels und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Besigheim vereinbart.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.